AGB’s „Restaurant Languorino“
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Languorino und den Gästen des Restaurants, Kunden des Lieferservice, Veranstaltern u.a.; im Folgenden Vertragspartnern genannt. Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartnern und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Restaurant Languorino und dem Vertragspartnern nicht. Geschäftsbe-dingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Vertragspartner, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.
Ist der Vertragspartnern nicht der Besteller selbst oder wird vom Vertragspartnern ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Vertragspartnern gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird Restaurant Languorino durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Restaurant Languorino im Voraus durch den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Vertragspartnern. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von s Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, Restaurant Languorino ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Restaurant Languorino ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbe-dingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.
Veranstalter/Veranstaltungen
Ist der Vertragspartner ein Veranstalter, geschäftlich oder privat, kann der Veranstalter nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Restaurant Languorino aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 7 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Restaurant Languorino vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Restaurant Languorino hat der Vertragspartnern keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Vertragspartnern früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Restaurant Languorino berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Vertragspartnern zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Restaurant Languorino berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit
Der Vertragspartnern ist verpflichtet, Restaurant Languorino die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Restaurant Languorino die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Vertragspartnern hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Menzibgers Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Restaurant Languorino berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Restaurant Languorino berechtigt die Leistung zu verweigern.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartnern sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Technische Einrichtungen
Der Vertragspartnern stellt Restaurant Languorino bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Restaurant Languorino berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Vertragspartnern verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Restaurant Languorino zu bezahlen. Stellt der Vertragspartnern keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Restaurant Languorino berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Vertragspartnern verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Vertragspartnern stellt Restaurant Languorino von Ansprüchen Dritter frei insoweit Restaurant Languorino nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Vertragspartnern ist verpflichtet Restaurant Languorino schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.
Verlust oder Beschädigung
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Vertragspartnern selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Restaurant Languorino verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Restaurant Languorino nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartnern Restaurant Languorino bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Restaurant Languorino berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Restaurant Languorino eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Vertragspartnern hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.
Nichtidentität zwischen Vertragspartnern und Auftragge
Alleiniger Vertragspartner von Restaurant Languorino ist der Vertragspartnern. Restaurant Languorino trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Vertragspartnern. Restaurant Languorino ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartnern nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Restaurant Languorino berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Lieferservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen, die über den Onlineshop zwischen Restaurant Languorino im Folgenden „Verkäufer“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Lieferung, Warenverfügbarkeit
§ 4 Lieferung, Preise, Versandkosten
§ 5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Kreditkarte, Direktüberweisung oder PayPal)
§ 6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
Der Endkunde kann seine Bestellung nicht gegenüber dem restaurant widerrufen, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutige auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) und versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versieglung nach der Lieferung entfernt wurde (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).
§ 7 Transportschäden
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
§ 9 Vertragstext
Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit in seinem Kundenkonto einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Caterings und Banketts
I. Geltungsbereich
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalter.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
2. Sofern zwischen Restaurant Languorino und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Restaurant Languorino auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Restaurant Languorino ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungs-termin zurück, ist Restaurant Languorino berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Restaurant Languorino berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Verans-taltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch der Veranstalter
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Restaurant Languorino in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Restaurant Languorino auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Restaurant Languorino ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Restaurant Languorino berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Restaurant Languorino nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Restaurant Languorino begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Restaurant Languorino in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Restaurant Languorino zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Restaurant Languorino entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Menzibgers In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
X. Haftung des Kunden für Schäden
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Restaurant Languorino Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Restazrants. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.
MO – SO | 11:30 – 00:00
Warme Küche | 11:30 – 22:30
Lieferservice | 17:00 – 21:30